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Hundeführerschein (Sachkunde nach §3 NHundG)
- Prüfung und individuelle Vorbereitung -

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Wer muss den Hundeführerschein machen?

Wenn du in Niedersachsen zum ersten Mal einen Hund auf dich anmelden möchtest, musst du laut §3 NHundG eine Sachkundeprüfung, den sogenannten Hundeführerschein, machen. 

Die theoretische Prüfung solltest du dabei schon vor dem Einzug deines Hundes abgelegt haben. Für die praktische Prüfung hingegen hast du ein Jahr nach Einzug des Hundes Zeit.

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Wie läuft die Prüfung ab?

Die theoretische Prüfung kannst du ganz bequem in meiner Anwesenheit auf deinem Smartphone machen. Hierbei musst du insgesamt 35 Fragen auf 5 Themengebieten beantworten. Von diesen musst Du mindestens 70 % (also 25) richtig beantworten. Zudem müssen von jedem Themengebiet mindestens die Hälfte aller Fragen richtig beantwortet sein. Das Ergebnis des Tests erhältst du direkt. Die unterschriebene Bescheinigung schicke ich dir so schnell wie möglich zu.

Die praktische Prüfung findet in Form eines Spaziergangs in einer ruhigen und einer etwas belebteren Gegend statt. Zum Beispiel in einem Park und der angrenzenden Stadt. Hier sollst du zeigen, dass du einen Hund führen kannst, ohne dass er eine Gefahr darstellt oder andere Menschen oder Tiere belästigt. Auch Signale wie "Sitz", "Platz", oder der Rückruf können geprüft werden. 
Die Bescheinigung über deine bestandene Prüfung erhältst du direkt im Anschluss.

Beide Prüfungen werden normalerweise in der Gruppe absolviert. Aber auch Einzelprüfungen sind möglich. Sprich uns hierzu bitte einfach an.

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