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Auflage vom Veterinäramt!!! Und jetzt?

Es gibt unterschiedliche Wege, als Hundehalter*in mit dem Veterinäramt in Kontakt zu kommen. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Sie sind selten angenehm. Im Gegenteil: Oft lösen sie Angst, Verunsicherung, aber auch Unverständnis und Ärger über die Anzeigen und eventuelle Auflagen aus.

In diesem Artikel erkläre ich dir, was zur Anzeige beim Veterinäramt führen kann, welche Folgen das möglicherweise hat und was du anschließend tun kannst.


Wann wird das Veterinäramt aktiv?


Das Veterinäramt wird aktiv, wenn es einen Hinweis darauf erhält, dass dein Hund nicht gemäß der gesetzlichen Bestimmungen gehalten wird. Diese findest du im Tierschutzgesetz, in der Tierschutz-Hundeverordnung und dem Niedersächsischen Hundegesetz. Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Hundeverordnung regeln wie du deinen Hund halten und behandeln musst, damit es ihm gut geht. Hierzu gehören so vermeintlich selbstverständliche Dinge wie genug Futter und Wasser, Auslauf und Kontakt zu Menschen. Aber auch das Verbot von Ausbildungsmethoden die dem Hund Schmerzen und Leiden bereiten und der Anbindehaltung. Hunde dürfen also weder Stachelhalsbänder tragen, noch über längere Zeit auf dem Hof oder im Garten angebunden gehalten werden. Wenn der Verdacht besteht, dass gegen diese Gesetze verstoßen wird erfolgt die Anzeige meistens über Nachbarn, Bekannte oder andere Privatpersonen die den Hund kennen oder die beim Spaziergang auf ihn aufmerksam werden. In solchen Fällen kommen die Mitarbeiter*innen des Veterinäramts häufig unangekündigt vorbei, um die Haltungsbedingungen des Hundes persönlich zu überprüfen. Das ist für viele Hundehalter*innen ein großer Schock.


Das Niedersächsische Hundegesetz regelt, dass von Hunden keine Gefahr für Menschen und Tiere ausgehen darf. Hier steht, welche Voraussetzungen man erfüllen muss um einen Hund zu halten, wann ein Hund als gefährlich eingestuft werden kann und welche Voraussetzungen Halter*innen erfüllen müssen um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen.

Wird das Veterinäramt aufgrund dieses Gesetzes tätig dann entweder, weil es, wie im oben genannten Fall, Menschen im Umfeld des Hundes gibt die den Verdacht haben, dass der Hund gefährlich sein oder zu einer Gefahr werden könnte, oder weil er tatsächlich schon einen Hund, Menschen oder ein anderes Tier gebissen hat.

Besteht lediglich der Verdacht, dass der Hund gefährlich sein oder gefährlich werden könnte, dann ist es auch in diesem Fall so, dass oftmals das Veterinäramt zu einer Kontrolle vorbeikommt. Hat der Hund allerdings schon gebissen, dann erhalten die Halter*innen meistens nur ein Schreiben vom Amt, in dem die Halter*innen darüber informiert werden, dass der Hund einen Wesensest absolvieren muss. Auch werden hier direkt Auflagen wie eine Maulkorb- und Leinenpflicht verhängt, an die sich Hund und Halter*in bis zum Test halten müssen.


Was gibt es für Auflagen?


Die Liste möglicher Auflagen ist lang und hängt vom Einzelfall ab. Bei Verstößen gegen die Tierschutz-Hundeverordnung wird Halter*innen beispielsweise das Halten des Hundes an der Leine in Hof oder Garten untersagt. Oder es müssen mittels eines Protokolls regelmäßige Spaziergänge nachgewiesen werden. Auch die Kontaktaufnahme zu einer Hundetrainerin wird häufig verlangt um Themen wie die Grunderziehung, sowie die körperliche und geistige Auslastung des Hundes zu besprechen. Auch wenn das Veterinäramt befürchtet, dass bei gleichbleibender Haltung künftig eine Gefahr vom Hund ausgehen könnte, können die Halter*innen zu professionellem Training bei einer Trainerin verpflichtet werden.


Befürchtet das Veterinäramt, dass von dem Hund bereits eine Gefahr ausgeht kann es, wie oben beschrieben, weitere Überprüfungen wie den Wesenstest, Leinen- und Maulkorbpflicht verhängen.


Wenn Halter*innen gegen Auflagen verstoßen, Hunde durch den Wesenstest fallen oder die Menschen die weiteren Voraussetzungen für das Halten eines gefährlichen Hundes nicht bestehen besteht sogar die Gefahr, dass der Hund durch das Veterinäramt aus der Familie genommen wird.


Wichtig zu wissen: Besteht ein Hund den Wesenstest gilt er damit nicht automatisch als nicht gefährlich! Der bestandene Wesenstest führt in Kombination mit den anderen erfüllten Voraussetzungen des Niedersächsischen Hundegesetzes nur dazu, dass der Hund bei seinen Menschen bleiben darf. Weitere Auflagen, wie Leinen- und Maulkorbpflicht bleiben meistens bestehen.


Und jetzt?


Etwas ist vorgefallen und du weißt, dass das Veterinäramt eingeschaltet wurde? Dann kann es in jedem Fall nicht schaden mit einer Trainerin über die aktuellen Lebensbedingungen und den Erziehungsstand deines Hundes zu sprechen. Hier kann gemeinsam geschaut werden was das Veterinäramt beanstanden könnte und was du vielleicht schon vor einer Überprüfung verändern kannst. Kannst du im Gespräch mit dem Veterinäramt schon Veränderungen und einen Plan vorweisen wie es weitergehen soll, sammelst du auf jeden Fall Pluspunkte.


Auch wenn dein Hund zu einer weiteren Überprüfung „eingeladen“ wurde, du aber nicht explizit dazu aufgefordert wurdest dir professionelle Unterstützung zu suchen: Um deinen Hund und dich bestmöglich vorzubereiten solltest du im Vorfeld unbedingt einige Stunden bei einer erfahrenen Trainerin buchen. Ein Wesenstest ist für Mensch und Hund eine stressige Ausnahmesituation, der du dich nicht allein stellen solltest. Außerdem kannst du so eventuelle Schwachstellen bei deinem Hund aufdecken und rechtzeitig bearbeiten.


Du wünschst dir Unterstützung beim Umgang mit dem Veterinäramt oder bei der Erfüllung deiner Auflagen? Dann nimm jetzt Kontakt zu uns auf!

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